Allgemeine Geschäftsbedingungen der suntours Gmbh

1 Geltungsbereich, Zustandekommen des Reisevertrages

(1) Die AGB ergänzen die gesetzlichen Regelungen in §§651 a ff. BGB und regeln die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und der suntours GmbH, im Folgenden SUNTOURS. Zusätzlich gelten in bestimmten Fällen die AGB von Mietwagenanbietern, aber nur, wenn in dem von SUNTOURS gemachten Reiseangebot ein Mietwagen mit inklusive ist. In diesem Fall ist SUNTOURS lediglich Vermittler des Mietwagenangebots.

(2) SUNTOURS, mit Sitz in Hamburg, stellt dem Kunden ihre Leistungen als Reiseveranstalter ausschließlich zu den nachstehenden Bedingungen (AGB) neben den zwingenden gesetzlichen Regelungen zur Verfügung, die der Kunde (im Folgenden Kunde genannt) durch Erteilung des Auftrages oder Annahme der Leistungen ausdrücklich anerkennt, z.B. mit einem unterschriebenen Buchungsauftrag oder eine Online getätigten Beauftragung.

(3) Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Kunde der SUNTOURS den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Grundlage dieses Angebots sind ausschließlich die jeweiligen Reisebeschreibungen, die der Kunde vorab als Angebot per Email erhalten hat oder die auf der Homepage von SUNTOURS. Die unter Umständen zur Verfügung gestellten Links zu den Internetseiten der Partner von SUNTOURS stellen lediglich unverbindliche Informationen der Partner dar und sind nicht Bestandteil der Reisebeschreibung.

(4) Die Buchung kann nur über das Online-Buchungsformular erfolgen, in schriftlicher Form per Email, Fax oder per Telefon erfolgen. SUNTOURS bestätigt den Eingang der Buchung des Kunden unverzüglich auf elektronischem Weg an die vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Bestätigung der Annahme des Buchungsauftrags dar.

(5) Der Kunde ist 14 Tage an sein mit der Bestellung abgegebenes Angebot auf Abschluss des Reisevertrages gebunden.

(6) Der Reisevertrag kommt mit der ausdrücklichen Bestätigung von SUNTOURS über das Zustandekommen der gewählten Reise zustande. Aufgrund der individuellen Zusammenstellung der Reise ist seitens SUNTOURS für jede Buchung eine individuelle Abfrage bei den Partnern erforderlich, so dass eine Zeitdauer von bis zu 14 Tagen zwischen Buchung und verbindlicher Bestätigung seitens SUNTOURS vergehen kann.

(7) Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot seitens SUNTOURS vor, an das SUNTOURS für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde innerhalb der Bindungsfrist die Annahme durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung gegenüber SUNTOURS erklärt.

2 Pflichten von SUNTOURS, Verfügbarkeit der Leistung

(1) Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nach den Bestimmungen und eigenen Verantwortlichkeiten der jeweiligen Partner vor Ort eine Leistung abgelehnt werden kann, wenn nicht sichergestellt ist, dass die Durchführung der Leistung nicht eine erhebliche Gefahr für Leib und Leben des Kunden darstellt (z.B. gesundheitliche Einschränkungen des Kunden).

(2) SUNTOURS bietet Reisen in touristisch wenig oder nicht erschlossene Reisegebiete an, in denen im Gegensatz zu Mitteleuropa abweichende moralisch sittliche Wertvorstellungen anzutreffen sind. Um die Entwicklung eines nachhaltigen Tourismus zu gewährleisten sind die Reiseteilnehmer gehalten, sich soweit wie möglich nicht entgegen der lokalen Wertvorstellungen zu verhalten und insbesondere den Hinweisen der Reiseleitung nachzukommen. Derartige Hinweise können bspw. die zu wählende Kleidung der Reiseteilnehmer (Schulterbedeckung) oder das Gebot kein Alkohol in der Öffentlichkeit zu trinken, darstellen. Sollte ein Reiseteilnehmer derartigen ausdrücklichen Hinweisen der Reiseleitung nicht nachkommen, kann der Reiseteilnehmer teilweise oder vollständig von Tourprogrammen ausgeschlossen werden.

(3) Sollten aufgrund von zum Zeitpunkt der Buchungsbestätigung noch nicht bekannten Änderungen hinsichtlich des Reiseablaufs, der verfügbaren Hotels oder Tourprogrammen notwendig werden sind Änderungen nur möglich, wenn dies im Vertrag vorgesehen, die Änderung unerheblich ist, der Reiseteilnehmer über die Änderung in der Form des § 651 f Abs. 2 S.2 BGB unterrichtet und die Änderung vor Reisebeginn erklärt wurde.

(4) Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung gemäß § 651 g Abs. 1 S. 3 BGB ist der Kunde berechtigt, unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn SUNTOURS in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem Angebot anzubieten. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung durch SUNTOURS über die Änderung der Reiseleistung oder die Absage der Reise SUNTOURS gegenüber geltend zu machen.

3 Körperliche Behinderungen

Die angebotenen Tourismusleistungen setzen aufgrund ihres ursprünglichen Charakters größtenteils die volle körperliche und geistige Uneingeschränktheit der Teilnehmer voraus. Für Menschen mit Behinderungen kann eine Teilnahme an den Tourismusleistungen möglicherweise beschwerlich oder unmöglich sein. Aus diesem Grund ist der Kunde verpflichtet, SUNTOURS spätestens bei der Abgabe der Vertragserklärung über bestehende körperliche oder geistige Einschränkungen des Teilnehmers zu informieren. SUNTOURS ist versucht, gemeinsam mit den jeweiligen Partnern eine Lösung im Sinne des Kunden zu finden.

4 Zahlungsmodalitäten

Alle Preise, die auf der Website oder in einem individuellen Angebot von SUNTOURS angegeben sind, verstehen sich in EURO einschließlich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.

Dem Kunden wird mit der verbindlichen Buchungsbestätigung die Bankverbindung von einschließlich der Zahlungsdaten mitgeteilt. Die Übermittlung der Reiseunterlagen erfolgt nach Zahlungseingang.

Nach Vertragsabschluss wird keine Anzahlung fällig. SUNTOURS wird Zahlungen auf den Reisepreis bei Pauschalreisen vor Beendigung der Reise nur fordern oder annehmen, wenn dem Kunden der Sicherungsschein im Sinne von § 651 t BGB übergeben wurde.

Die Restzahlung wird 30 Tage vor Reisebeginn fällig, sofern die Reise nicht mehr aus dem in § 9 genannten Grund abgesagt werden kann. Soweit zwischen Buchung und Reisbeginn weniger als 30 Tage liegen, ist der Gesamtpreis sofort zur Zahlung fällig.

Bei Linienflügen, die allein Gegenstand der Kundenbuchung oder Bestandteil der gebuchten Reise sind wird der Reisepreis in voller Höhe sofort bei Buchung fällig; die Gebühren im Falle einer Stornierung sowie für Bearbeitung einer Umbuchung werden sofort fällig.

Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist SUNTOURS berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß § 6 zu belasten.

Im Falle einer Mahnung ist SUNTOURS berechtigt, gegenüber dem Kunden pauschale Mahnkosten in Höhe von 2,50 EUR pro Mahnschreiben zu berechnen. Dem Kunden bleibt es vorbehalten, den Nachweis zu erbringen, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale ist.

5 Preiserhöhung

(1) SUNTOURS kann den Reisepreis nur erhöhen, wenn dies mit genauen Angaben zur Berechnung des neuen Preises im Vertrag vorgesehen ist und damit einer Erhöhung der Beförderungskosten, Steuern oder Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren Rechnung getragen wird. 20. Tage vor dem vereinbarten Abreisetermin sind Preiserhöhungen ausgeschlossen. § 309 Nr. 1 BGB bleibt unberührt.

(2) SUNTOURS hat eine Änderung des Reisepreises, eine zulässige Änderung einer wesentlichen Reiseleistung oder eine zulässige Absage der Reise dem Reisenden unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungs- oder Absagegrund zu erklären. Im Falle einer Erhöhung des Reisepreises um mehr als acht vom Hundert oder einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung kann der Reisende gemäß §651 g BGB vom Vertrag zurücktreten. Er kann stattdessen, ebenso wie bei einer Absage der Reise durch SUNTOURS, die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn SUNTOURS in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach Mitteilung durch SUNTOURS gegenüber SUNTOURS geltend zu machen.

6 Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn/Stornokosten

(1) Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber SUNTOURS schriftlich oder in Textform zu erklären.

(2) Tritt der Kunde vom Vertrag zurück, so verliert SUNTOURS den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. SUNTOURS kann jedoch eine angemessene Entschädigung verlangen. Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich nach dem Reisepreis unter Abzug des Wertes der vom Reiseveranstalter ersparten Aufwendungen sowie dessen, was er durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwerben kann.

(3) Im Vertrag kann für jede Reiseart unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und des durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen gewöhnlich möglichen Erwerbs ein Vomhundertsatz des Reisepreises als Entschädigung festgesetzt werden. Die Höhe der Rücktrittspauschale ist von der gewählten Leistung abhängig und wird bei der jeweiligen Reisebeschreibung ausgeführt.

(4) Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden wie folgt berechnet, wenn im Angebot keine abweichende Regelung aufgeführt ist:

(5) Pauschalreisen (soweit nicht anders in der Bestätigung ausgewiesen)
a. bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 25 %,
b. ab dem 29. bis zum 15. Tag vor Reiseantritt 50 %,
c. ab dem 14. bis zum 7. Tag vor Reiseantritt 75 %,
d. ab dem 6. bis einen Tag vor Reiseantritt 90 %,
e. ab dem Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 95 % des Reisepreises.

(6) Nur-Hotel-Buchungen (soweit nicht anders in der Bestätigung ausgewiesen)

bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 20 %,
b. ab dem 29. bis zum 15. Tag vor Reiseantritt 30 %,
c. ab dem 14. bis zum 7. Tag vor Reiseantritt 40 %,
d. ab dem 6. bis einen Tag vor Reiseantritt 75%,
e. ab dem Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 100 % des Reisepreises.

Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, SUNTOURS nachzuweisen, dass diesem überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von ihm geforderte Pauschale.

(7) SUNTOURS behält sich vor, in Abweichung von den vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern.

(8) Das Recht des Kunden auf Vertragsübertragung gemäß § 651 b BGB bleibt unberührt.

(9) SUNTOURS kann keine Entschädigung verlangen, wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen.

7 Umbuchungen

Seitens des Kunden gewünschte Umbuchungen der gesamten Reise oder Teile dieser, werden nach Möglichkeit der tatsächlichen Gegebenheiten wie z.B. freie Kapazitäten der gewünschten alternativen Reisebestandteile vorgenommen. Der Kunde hat die daraus resultierenden Mehrkosten zu tragen.

8 Nicht in Anspruch genommene Leistung

Die in der Reisebeschreibung dargestellten Leistungen stellen soweit nicht anders gekennzeichnet ein Pauschalangebot dar. Nimmt der Kunde nicht alle Bestandteile der von ihm gebuchten Reise in Anspruch, besteht kein Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises.

9 Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl

(1) SUNTOURS kann wegen Nichterreichens der in der Reiseausschreibung angegebenen Mindestteilnehmerzahl bis 4 Wochen vor Reiseantritt vom Reisevertrag zurücktreten.

(2) Bereits erfolgte Zahlungen des Kunden werden in diesem Fall unverzüglich und vollständig zurückerstattet.

10 Verpflichtungen des Kunden

(1) Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche Erklärung übernommen hat. Der Kunde sichert zu, dass die von ihm im Rahmen des Vertragsangebots oder des Vertragsschlusses gemachten Angaben über seine Person, die Mitreisenden und sonstige vertragsrelevante Umstände, vor allem die von Ihm zur Buchungsabwicklung angegebene E-Mail-Adresse, vollständig und richtig sind. Der Kunde verpflichtet sich, SUNTOURS jeweils unverzüglich über Änderungen der Daten zu unterrichten; auf entsprechende Anfrage von SUNTOURS hat der Kunde die Daten zu bestätigen. Bei Verstoß ist SUNTOURS berechtigt, die vertraglichen Leistungen sofort zu sperren.

(2) Der Kunde ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen, insbesondere Reisemängel unverzüglich der örtlichen Reiseleitung oder direkt SUNTOURS anzuzeigen.

(3) Im Falle von Mängel- oder Schadensersatzansprüchen bzw. Ansprüche resultierend aus einer Kündigung hat der Kunde innerhalb von 2 Jahren nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber SUNTOURS geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.

(4) Der Kunde hat SUNTOURS zu informieren, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen (z.B. Flugschein, Hotelgutscheine) nicht innerhalb der mitgeteilten Frist erhält.

11 Beschränkung der Haftung

(1) Die Haftung von SUNTOURS für Schäden sind auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, die
a) keine Körperschäden sind und
b) nicht schuldhaft herbeigeführt wurden.

Gelten für eine Reiseleistung internationale Übereinkünfte oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungserbringer nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist, so kann sich SUNTOURS gegenüber dem Reisenden hierauf berufen.

(2) Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche im Zusammenhang mit Reisegepäck nach dem Montrealer Übereinkommen bleiben von der Beschränkung unberührt.

(3) SUNTOURS haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Beförderungsleistungen, Mietwagen), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen von SUNTOURS sind. Eine Haftung besteht dennoch für die allein vermittelten Leistungen, wenn SUNTOURS die jeweiligen Veranstalter nicht mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns ausgewählt hat. Weiterhin wenn SUNTOURS Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten verletzt hat und diese Verletzung für den beim Kunden eingetretenen Schaden ursächlich war.

12 Visa, Einreisebestimmungen, Warnungen

(1) Für die Einhaltung etwaiger Pass-, Visa, Devisen und/oder Gesundheitsbestimmungen in den jeweiligen Reiseländern ist der Kunde selbst verantwortlich. SUNTOURS empfiehlt, zusätzlich zur Aufklärung des Kunden über Einreisebestimmungen durch SUNTOURS entsprechende Informationen möglichst frühzeitig bei den zuständigen Stellen (Konsulate, Botschaften etc.) einzuholen.

(2) SUNTOURS empfiehlt den Kunden, sich vor Durchführung der Bestellung unter der Internetadresse http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/Uebersicht_Navi.html über die aktuellen Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes bezüglich der jeweiligen Reiseländer zu informieren.

(3) Soweit von SUNTOURS hierzu Informationen mitgeteilt werden, kann SUNTOURS keine Gewähr für deren Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität übernehmen.

(4) Soweit SUNTOURS zu den oben genannten Bestimmungen Auskünfte erteilt, erfolgt dies auf der Grundlage, dass der Reiseteilnehmer deutscher Staatsbürger ist, soweit nicht gleichzeitig mit der Buchung einer abweichende Nationalität des Kunden oder/und der Reiseteilnehmer mitgeteilt worden ist/sind.

(5) Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z.B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn der Reiseveranstalter nicht, unzureichend oder falsch informiert hat.

(6) SUNTOURS haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde ihn mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass SUNTOURS eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat.

13 Hinweise zur Datenverarbeitung

DATENSCHUTZ wird bei SUNTOURS großgeschrieben. Aus diesem Grund verweist SUNTOURS auf die Datenschutzerklärung, die auf der Website hinterlegt ist.

14 Schlussbestimmungen

(1) Gerichtsstand für alle im Zusammenhang mit diesem Vertrag stehenden Streitigkeiten ist der Sitz von SUNTOURS, sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung von UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist Deutsch.

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